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KOSTEN

Private Krankenversicherung & Beihilfe


Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherung gibt es jedoch Unterschiede in den Tarifbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich  vor dem Erstgespräch bei ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen abgedeckt werden und bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.

Bundespolizisten


Seit 2. Mai 2018 können sich Bundespolizisten  direkt an Privatpraxen wenden. Bitte klären Sie vorab, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

 

 

Selbstzahler


Individuell kann es sinnvoll sein, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3,0facher Steigerungssatz; aktuell 131,10 € je 50 min). Die Kosten sind steuerlich als Außergewöhnliche Belastung absetzbar.